Pressemitteilung des

Deutschen Diabetiker Bundes e. V.

Kassel, den 27. April 2011

 

DDB fordert demokratische Patientenbeteiligung im G-BA

 

Die Verfahren und Entscheidungswege des Gemeinsamen Bundesaus-schusses (G-BA) sollen transparenter und die Beteiligungsrechte überprüft werden. Das sieht das Eckpunktepapier für das neue Versorgungsgesetz vor. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB), Deutschlands größte Selbsthilfe-organisation für Menschen mit Diabetes, begrüßt diese Pläne ausdrücklich. Bei den laufenden Beratungen zum Gesetz dürfe man aber nicht automatisch von einem Konsens aller Patientenvertreter im G-BA ausgehen, warnt der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler.

 Die Forderungen in dem Papier verdeutlichen die bisherige „nicht vorhandene Transparenz sowie die fehlende demokratische Legitimation des G-BA“, betont er. Mehr Offenheit des Gremiums hat der DDB erst jüngst gefordert, als der G-BA-Beschluss zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen für Typ-2-Diabetiker ohne Insulin anstand. Die Entscheidung fiel am 17. März: Teststreifen für diese Patientengruppe sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen von den Kassen bezahlt werden. Am Beschlusstag rief der DDB zu einer Protestkundgebung vor dem G-BA-Gebäude in Berlin auf, „um die Verantwortlichen aus ihrer Anonymität herauszuholen“, erklärt Rechtsanwalt Möhler.  

 Antragsrecht des Einzelnen beachten

Eines der Kernprobleme sei die bisherige Organisation der Patientenvertretung, kritisiert er. Während die ständigen Patientenvertreter im G-BA ihr Hauptaugenmerk auf die Arzneimittelsicherheit legen, geht es den themenbezogenen Patienten-vertretern wie Dieter Möhler – er vertritt den DDB im Bundesausschuss – um die Lebensqualität und die Teilhabe von Menschen mit Diabetes an der Gesellschaft. Bei anstehenden Entscheidungen von einem Konsens aller Patientenvertreter auszugehen, würde eine „Gleichschaltung“ bedeuten und die Möglichkeit, Anträge zu stellen unterbinden, kritisiert Möhler. „Das ist rechtswidrig. Das Antragsrecht des Einzelnen muss beachtet werden.“

 Der DDB fordert daher eine demokratisch ausgestaltete Patientenbeteiligung. Nur so könne mehr Transparenz erreicht werden. Auch müsse den themenbezogenen Patientenvertretern ein Stimmrecht verliehen werden. Bislang dürfen sie nur mitberaten.

 

 

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Geändert am: 30.04.11